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  InnoScore  (06.06.2007)

Das kostenlose Internet-Portal zur Selbstbewertung Ihrer Innovationsfähigkeit.

  business-wissen.de  Geschäftsbriefe: Das sind die Pflichtangaben  (15.02.2007)

Seit dem 1. Januar 2007 sind alle Kaufleute und Unternehmen verpflichtet, bestimmte Informationen zu sich oder ihrem Unternehmen bei jedem Schriftwechsel mitzugeben. Das wurde mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) geregelt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss folgende Angaben machen (§35a GmbHG):
* Firma und Rechtsform
* Sitz der Gesellschaft
* Registergericht
* Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
* alle Geschäftsführer mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
* sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Auch Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen ab dem 22. Mai 2007 auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Anschrift angeben.


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